Im Paket mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschloss der Bundestag am Donnerstag eine scharfe Terminmeldepflicht für urologische und andere vertragsärztliche Praxen ab dem 1. März 2027. Berufsverband und Selbstverwaltung protestierten gegen die gesetzliche Regelung, können sie aber wohl nicht verhindern. Was nun?
Im 22. Änderungsantrag zum Gesetz heißt es: „Die Verbindlichkeit der bisherigen Terminmeldepflichten der Vertragsärzte wird erhöht.“ Nicht mehr die freiberuflich tätigen Urologinnen und Urologen, sondern die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sollen ab 1. März 2027 bestimmen, wie viele vertragsärztliche Termine zur Verfügung stehen müssen. Damit schlägt die Politik der Ärzteschaft ein berufspolitisches Machtinstrument aus der Hand, die unternehmerische Freiheit wird stark eingeschränkt und die freiberufliche Kassenpraxis hört in der bisherigen Form auf zu existieren. Im Konfliktfall entscheidet das Schiedsamt. Ausdrücklich soll damit die Pflicht zur Sicherstellung der KV verschärft werden.
Terminvergabe wird auch Schlüsselelement der Primärversorgung
Auch der Gesetzentwurf zur Primärversorgung, der in den nächsten Wochen erwartet wird, soll die ärztliche Terminvergabe vom Kopf auf die Füße stellen. Das teilte die Gesundheitsstaatssekretärin und Sorge-Nachfolgerin Christine Schenderlein auf dem Kongress zur Versorgungsforschung der Barmer in Berlin mit. Für reguläre Anliegen jenseits der Früherkennung soll die Urologin und der Urologe in Zukunft nach dem Willen der SPD-Bundestagsfraktion gezwungen werden, innerhalb von maximal drei Wochen einen Termin in zumutbarer Entfernung anzubieten. Bei medizinisch dringlichen Fällen soll der Terminzwang je nach Fallart auch früher gelten. Medizinische Routinetermine können auch mit längeren Wartezeiten verbunden sein. Falls dies scheitert, sollen Krankenhäuser diese ambulanten Behandlungen übernehmen und aus dem vertragsärztlichen Honorartopf bezahlt werden.
„Hände weg von den Praxisterminen!“
Mit verbaler Schärfe hat der Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) die Verschärfung der Terminmeldepflicht für Vertragsarztpraxen abgelehnt. Der Verband „bekräftigt die Entrüstung und breite Kritik der fachärztlichen Verbände“. „Ein Eingriff in die ärztliche Verantwortung, die ärztliche Freiberuflichkeit und die selbstständige Organisation der Praxen ist nicht hinnehmbar“, erklärte der Vorstand.
„Es geht längst nicht mehr um einzelne Zumutungen. Mit dem Zugriff auf die Praxistermine erreicht die politische Fremdsteuerung eine bisher nicht vorstellbare Stufe.“
BvDU-Vorstand
Der BvDU-Vorstand bezweifelt allerdings, dass es für die urologischen Pflichttermine dann noch genügend Fachärztinnen und Fachärzte geben wird. „Angesichts der unsäglichen Politik des Gesundheitsministeriums und der Regierung werfen bald die letzten Ärztinnen und Ärzte das Handtuch“, so der Vorstand des BvDU. Anders als ursprünglich geplant, werde die bisherige Beschränkung auf die Meldung „freier“ Termine entfallen. An ihre Stelle wird ein durch KVen und Kassen erzeugter Zwang zur Bereitstellung von Terminen treten. „Was technisch nach Terminsteuerung klingt, ist aus Sicht des BvDU ein weitreichender Eingriff in die Organisation freiberuflich geführter Arztpraxen.“
Aufstand gegen den Fußabtreter-Status
„Es reicht schon lange! Die Ärzteschaft ist nicht der Fußabtreter für verfehlte Strukturpolitik“, erklärte der Vorstand des BvDU. „Wer Versorgungsengpässe politisch nicht löst und stattdessen den Praxen die Terminhoheit aus der Hand nimmt, handelt ordnungspolitisch nicht haltbar. Mehr Termine entstehen nicht durch Zwang, sondern durch tragfähige ambulante Strukturen. Der Praxiskalender ist Teil der medizinischen Versorgungssteuerung“, betonte der BvDU-Vorstand. „Wir tragen die Verantwortung für Diagnostik, Therapie und Nachsorge. Dann müssen wir auch entscheiden können, wie die dafür notwendigen Kapazitäten organisiert werden.“
Verpflichtende Terminkontingente werden aus BvDU-Sicht zulasten der bereits betreuten Patientinnen und Patienten gehen. Kontrolltermine, onkologische Nachsorge oder notwendige Verlaufskontrollen verschwänden nicht, nur weil zusätzliche Termine an eine Vermittlungsstelle gemeldet werden müssten. „Eine Meldepflicht schafft keinen zusätzlichen Arzt, keine zusätzliche Medizinische Fachangestellte und keine zusätzliche Behandlungsminute.“
Berufsverband pocht auf ärztliche Freiberuflichkeit
Für den BvDU geht es um weit mehr als um eine organisatorische Detailfrage. Die eigenständige Praxisorganisation sei Kernbestandteil der ärztlichen Freiberuflichkeit und der unternehmerischen Selbstständigkeit niedergelassener Ärztinnen und Ärzte. „Wer Praxen vorschreibt, wie viele Termine sie wann und über welchen Weg bereitstellen müssen, will aus selbstständigen Ärztinnen und Ärzten zunehmend Erfüllungsgehilfen staatlicher oder kassenseitiger Steuerung machen“, so der Vorstand. Das sei mit freiberuflicher, eigenverantwortlicher Medizin nicht vereinbar. Urologische Praxen könnten nur tatsächlich verfügbare Termine melden. „Medizinisch notwendige Terminplanung, Priorisierung und die Organisation von Personal, Räumen und Geräten gehören in die Hände der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.“
Mehr Privatmedizin und ein Korbmodell?
Nun sind Ärzte nicht die einzigen Freiberufler in diesem Land. Auch Rechtsanwälte, nicht angestellte Journalisten und andere Berufsgruppen zählen dazu. Das System der vertragsärztlichen Tätigkeit beinhaltet jedoch einen sehr abgesicherten Marktanteil, garantierte, wenn auch viel zu niedrige Preise sowie einen geregelten Inkasso-Prozess (Regressgefahren und maulende Kassen einmal außen vor gelassen). Deshalb verlangen wirkliche Freiberuflichkeit und Selbstständigkeit mehr Privatmedizin, wie es zum Beispiel die Urodocs in Speyer praktizieren. Das vergrößert die Unabhängigkeit, aber natürlich auch das unternehmerische Risiko.
Mein zweiter Kritikpunkt ist der für diesen BvDU-Vorstand typische verbale Gremien-Protest a posteriori. Die Analysen sind sachlich korrekt und ziehen auch die richtigen Schlüsse. Was aber fehlt, ist die praktische Seite. Die Kampagnenfähigkeit des BvDU UND des Spitzenverbands Fachärzte ist zu schwach. Da geht der MEDI GENO-Ärzteverband in Baden-Württemberg anders zur Sache. Dort prüft man aktuell rechtlich und organisatorisch die Idee eines Korbmodells zur Rückgabe vertragsärztlicher Lizenzen. Ich weiß, das ist keine neue Idee, aber letztlich ist ein Korbmodell nie wirklich versucht worden, weil die Solidarität am Ende fehlte. Vielleicht sind die Zeiten aber heute anders, weil die Radikalität gesundheitspolitischer Maßnahmen stark angewachsen ist. Warum nicht einen Versuch wagen?
KBV sieht Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit im Grundgesetz
Einen interessanten rechtlichen Ansatz für Widerstand bringt die Kassenärztliche Bundesvereinigung ins Spiel. „Eine Verpflichtung zur Meldung von Terminen stellt einen erheblichen Eingriff in die durch das Grundgesetz garantierte Berufsausübungsfreiheit der Praxen dar“, erklärten die Vorstände der KBV, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. Sie wiesen darauf hin, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Termine nach dem jeweiligen medizinischen Bedarf vergeben. Eingriffe von außen in die Terminhoheit der Praxen führten zu einem „administrativen Chaos und machen einen freien Beruf zunehmend unfrei“.
Ärzte seien bislang verpflichtet, „freie Termine“ an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu melden; sie können den Umfang selbst bestimmen. Künftig solle es feste Kontingente für Termine geben, die sie melden müssten. „Erst streicht die Politik die extrabudgetäre Vergütung für zusätzliche Termine, dann verschärft sie die Meldepflicht“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Gassen. „Das ist die schlechteste Lösung, um die ambulante Versorgung am Laufen zu halten.“ Über Zwang und staatliche Eingriffe würde kein zusätzlicher Termin geschaffen. Neben dem GKV-BStabG-Änderungsantrag zur Terminmeldepflicht ging es am Donnerstag in Bundestag auch um das unerwartete Aus der Hybrid-DRGs sowie um die eigentlichen Reformveränderungen in der Notfallstruktur.
Das Gesetz zur Notfallreform einschließlich der Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungs-Gesetz muss nun noch abschließend im Bundesrat beraten werden, aber: Das Gesetz ist dort nicht zustimmungspflichtig!
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Franz-Günter Runkel, Chefreporter UroForum





