Die diabetische Retinopathie (DR), Folgeerkrankung von Typ-1- und Typ-2-Diabetes (T1D und T2D), kann unbehandelt zur Verminderung der Sehfähigkeit bis hin zur Erblindung führen. Zur Früherkennung wird eine jährliche augenärztliche Vorsorgeuntersuchung empfohlen. Gängiges Verfahren dabei ist die Ophthalmoskopie. Die Untersuchung des Augenhintergrundes erfordert eine Pupillenerweiterung durch Augentropfen, die von Patienten nicht gut akzeptiert wird. Die Fundusfotografie könnte hier ein alternatives Verfahren sein.
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das IQWiG nun dieses Verfahren bei T1D- und T2D-Patienten ohne bekannte abklärungs- oder behandlungsbedürftige DR unter die Lupe genommen, und zwar als vorgeschaltetes Screening-Instrument. Verglichen wurde die diagnostische Wertigkeit mit der Ophthalmoskopie.
Ergebnis: das Screening mit vorgeschalteter Fundusfotografie bringt zwar keinen höheren Nutzen als das herkömmliche Verfahren, aber zumindest einen vergleichbaren Nutzen – und sie ist einfacher durchführbar. Sieht die Netzhaut normal aus, ist keine weitere augenärztliche Abklärung erforderlich. Dies ist bei etwa 90 bis 95% der Untersuchten der Fall, sodass sich die Fundusfotografie gut als vorgeschaltetes Instrument nutzen ließe.
Quelle: Pressemitteilung Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)





