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Entbudgetierung des hausärztlichen Honorars: Geriatrische Leistungen werden zum „Blockbuster“

Entbudgetierung des hausärztlichen Honorars: Geriatrische Leistungen werden zum „Blockbuster“

Aus der Praxis

Allgemeinmedizin

Sonstiges

4 MIN

Erschienen in: Der Allgemeinarzt

Die GOP 03360 und 03362 werden im Hausarzt-EBM bisher so schlecht vergütet, dass sich selbst der vergleichbar geringe Aufwand, der bei der Leistungserbringung erforderlich ist, nicht „rechnet“. Das ändert sich nach der Umsetzung der Entbudgetierung. Wer dann diese notwendigen Leistungen erbringt, wird honora­r­technisch gleich dreifach belohnt: Er kann die neue Versorgungs- und Vorhaltepauschale abrechnen und bekommt die betreffenden EBM-Leistungen in Euro bezahlt.

Die GOP 03360 steht für das „Hausärztlich-geriatrische Basisassessment“ und ist die „Eingangspforte“ für die Betreuung geriatrischer Patienten in der Hausarztpraxis. Sie kann zweimal im Krankheitsfall in beliebiger Reihenfolge bei jedem Patienten, der 70 Jahre oder älter ist und zusätzlich entweder einen Pflegegrad und/oder mindestens eine geriatrietypische Morbidität aufweist, zum Ansatz gebracht werden.
Seit dem 1. Juli 2016 kommen im Krankheitsfall die bereits extrabudgetär vergüteten GOP 30980 und 30988 hinzu, wenn der geriatrische Patient einer sog. spezialisierten geriatrischen Versorgung zugeführt wird.
Die GOP 30980 stellt die konsiliarische Beratung vor der Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments nach den GOP 30984 bis 30986 mit einem geriatrisch spezialisierten Arzt dar und kann neben der GOP 03360 berechnet werden.

Die Umsetzung von Therapievorschlägen des geriatrisch spezialisierten Arztes, wie z.B. die Durchführung einer geriatrischen Rehabilitation nach den GOP 01611/01613, ist nach der GOP 30988 berechnungsfähig.

Die GOP 03362 schließt an diese Diagnostik an, beinhaltet typische hausärztliche Leistungen bei geriatrischen Patienten und kann in jedem Quartal berechnet werden.

Antrag auf geriatrische Reha kann nicht abgelehnt werden!

Eine solche Reha-Maßnahme kann nach Formblatt 61 seit dem 1. Juli 2022 von der zuständigen Krankenkasse nicht mehr abgelehnt werden, wenn der Versicherte 70 Jahre oder älter ist und eine geriatrietypische Multimorbidität durch Funktionstests nach den GOP 03360 bzw. 30984 dokumentiert werden kann. Auch die Leistung nach GOP 01611 wird 2024 extrabudgetär vergütet, die GOP 01613 für die Durchführung der Testverfahren wird hingegen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) bezahlt.

Fallbeispiel

Der 76-jährige Patient ist seit vielen Jahren in hausärztlicher Betreuung. Er leidet an einer Herzinsuffizienz NYHA II, einem mittelgradigen Hypertonus und einem nicht-insulinpflichtigen Diabetes mellitus II. Er kommt in Begleitung seiner Tochter in die Sprechstunde, weil er nach deren Aussage seit einigen Monaten kognitive Störungen und eine signifikante Fallneigung entwickelt hat. Da der Patient regelmäßig im Rahmen des DMP Diabetes II und KHK untersucht wurde, wird zunächst nur der Barthel-Index erfasst und ein Timed „Up & go“ + Chair Rise Test als geriatrisches Basisassessment durchgeführt.
Wegen des Verdachtes auf eine beginnende Demenz wird der Patient einem Neurologen vorgestellt und auf dessen Empfehlung zur weiteren Diagnostik an einen geriatrisch-spezialisierten Arzt überwiesen. Der Termin bei einem Facharzt für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Geriatrie kann innerhalb von zwei Wochen vereinbart werden.
Der Patient kommt aus der geriatrisch spezialisierten Praxis mit einer Reihe von Therapieempfehlungen zurück, insbesondere wird eine geriatrische Reha empfohlen. Die Empfehlungen werden umgesetzt und ein Antrag auf eine ge-riatrische Reha gestellt. Die Testergebnisse aus der spezialisierten geriatrischen Praxis fließen in den Antrag ein.
Mittlerweile hat ein Quartalswechsel stattgefunden.

EBMLegendeEuro
03005Versichertenpauschale (VP) im 76.Lebensjahr, einmal im Behandlungsfall23,87
03020
03040
Hygiene- und hausärztliche Grundpauschale (wird von KV zugesetzt)16,71
03220Zuschlag zu der VP für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung, einmal im Behandlungsfall15,51
03360Hausärztlich geriatrisches Basisassesment, zweimal im Krankheitsfall13,49
03230Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist, je vollendete 10 Minuten15,51
Leistungsabrechnung Geriatrie I
EBMLegendeEuro
03221Zuschlag zu der GOP 03220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung einmal im Behandlungsfall4,77
03362Hausärztlich geriatrischer Betreuungskomplex, einmal im Behandlungsfall20,76
30980Abklärung vor der Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments, einmal im Krankheitsfall23,03
03008Zuschlag zu der Versichertenpauschalen nach der GOP 03000 für die Vermittlung eines aus medizinischen Gründen dringend erforderlichen Behandlungstermins15,63
Leistungsabrechnung Geriatrie II

Autor: Dr. med. Gerd. W. Zimmermann

Quelle: Der Allgemeinarzt

Bild: © Jammy Jean/stock.adobe.com

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