Die Rechtslage zur Selbstbestimmung am Lebensende und damit das Recht der Sterbehilfe ist in Deutschland nach wie vor nicht eindeutig geregelt. Obwohl die Beihilfe zum Suizid in Deutschland erlaubt ist, fehlen an vielen Stellen eindeutige und konsistente gesetzliche Regeln.
Mit einem aktualisierten Gesetzentwurf zur Sterbehilfe wollen Juristen der Universitäten Halle-Wittenberg, München und Augsburg diese Lücke schließen. Der Entwurf berücksichtigt aktuelle Debatten und Entwicklungen zum Thema, bildet den derzeitigen Rechtsstand ab und soll so auch Orientierung für Betroffene und medizinisches Personal bieten. Die Rechtsexperten knüpfen damit an ihren ersten Gesetzentwurf aus dem Jahr 2021 an. Seitdem hat es etliche Entwicklungen in der Sterbehilfe gegeben mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, aber auch neuen Fragestellungen, die in dem neuen Entwurf berücksichtigt werden, ebenso wie die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben ein hinreichender Raum zur Entfaltung und Ausübung belassen bleiben muss. Dabei beschränkt sich der neue Entwurf nicht auf die Assistenz zum Suizid, vielmehr schlägt er eine umfassende und zugleich in sich stimmige Regelung zur Selbstbestimmung am Lebensende vor.
Publikation: Dorneck C et al. Sterbehilfegesetz. Augsburg-Münchner-Hallescher-Entwurf. 2. Auflage (2026). Verlag Mohr Siebeck. DOI 10.1628/978-3-16-200786-5
Quelle: Pressemitteilung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg





