Eine spezielle Kurzmeldung und ein beschleunigter Zugang zu spezialisierten Zentren sollen in Niedersachsen die Versorgung bei Verdacht auf eine beruflich bedingte Hauterkrankung verbessern.
Das Niedersächsische Institut für Berufsdermatologie (NIB) erprobt im DGUV-Projekt „NIB 5101“ ein zweistufiges Verfahren. Ziel ist es, mehr Verdachtsfalle auf die Berufskrankheit Nr. 5101 (schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen) zu erfassen und die Diagnostik und Behandlung früher einzuleiten.
Das steckt dahinter…
Seit dem 1. Oktober 2026 können Arzte aller Fachrichtungen im Einzugsgebiet des Projektes eine einseitige „Kurz- Meldung BK 5101“ nutzen. Sie kann digital erfolgen und wird mit 27 Euro vergütet. Die bisherigen Meldewege, darunter der Hautarztbericht, bleiben bestehen.
Nach Aufklarung und Einwilligung der Versicherten können die Unfallversicherungsträger eine Vorstellung in einem NIB-Zentrum veranlassen. Diese soll innerhalb von zwei bis drei Wochen erfolgen. Vorgesehen sind allergologische Diagnostik einschließlich Epikutantestungen, Beratung, Therapie und Individualprävention.
Wo findet das Projekt statt?
Beteiligt sind Zentren in Hannover, Göttingen, Osnabrück und Hamburg. Die weitere Behandlung erfolgt in einer dermatologischen Praxis oder im jeweiligen Zentrum.
Das bis Ende 2027 laufende Projekt wird hinsichtlich der Meldezahlen sowie der Diagnostik und Versorgung wissenschaftlich evaluiert.
(sma)
Weitere Informationen
https://www.dguv.de/ifa/forschung/projektverzeichnis/fffb0366.jsp
Quelle: Niedersächsisches Institut für Berufsdermatologie (2026), [Projektinformation „NIB 5101“, DGUV-Projekt FF-FB 0366].





