Im Paket mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschloss der Bundestag eine scharfe Terminmeldepflicht für dermatologische und andere vertragsärztliche Praxen ab dem 1. März 2027. Berufsverband und Selbstverwaltung protestierten gegen die gesetzliche Regelung und denken über Widerstand nach.
Im 22. Änderungsantrag zum Gesetz heißt es: „Die Verbindlichkeit der bisherigen Terminmeldepflichten der Vertragsärzte wird erhöht.“ Konkret bedeutet das: Nicht mehr die freiberuflich tätigen Dermatologinnen und Dermatologen, sondern die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sollen ab 1. März 2027 bestimmen, wie viele vertragsärztliche Termine zur Verfügung stehen müssen. Diese Termin-Kontingente müssen dann an die Terminservicestellen (TSS) gemeldet werden. Bislang müssen Praxen nur freie Kapazitäten melden, können also den Umfang an TSS-Terminen selbst bestimmen. Damit schränkt die Politik die unternehmerische Freiheit stark ein und bedroht die freiberufliche Kassenpraxis in der bisherigen Form. Im Konfliktfall entscheidet das Schiedsamt. Ausdrücklich soll damit die Pflicht zur Sicherstellung der KV verschärft werden.
Terminvergabe wird auch Schlüsselelement der Primärversorgung
Auch der Gesetzentwurf zur Primärversorgung, der im November erwartet wird, soll die ärztliche Terminvergabe vom Kopf auf die Füße stellen. Das teilte die Gesundheitsstaatssekretärin und Sorge-Nachfolgerin Christine Schenderlein auf dem Kongress zur Versorgungsforschung der Barmer in Berlin mit. Für reguläre Anliegen jenseits der Früherkennung soll die Dermatologin und der Dermatologe in Zukunft nach dem Willen der SPD-Bundestagsfraktion gezwungen werden, innerhalb von maximal drei Wochen einen Termin in zumutbarer Entfernung anzubieten. Bei medizinisch dringlichen Fällen soll der Terminzwang je nach Fallart auch früher gelten. Medizinische Routinetermine können auch mit längeren Wartezeiten verbunden sein. Falls dies scheitert, sollen Krankenhäuser diese ambulanten Behandlungen übernehmen und aus dem vertragsärztlichen Honorartopf bezahlt werden.
Der BVDD lehnt die verschärfte Terminmeldepflicht strikt ab
Die Verschärfung der Verbindlichkeit der bisherigen Terminmeldepflichten der Vertragsärzte bewertet der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) als ein „Überschreiten des Rubikon“. „Einen solchen Eingriff in die Terminhoheit der Praxen können Niedergelassene nicht dulden. Damit würden wir endgültig zu Handlangern der Terminservicestellen und der Kassen degradiert werden“, unterstreicht der BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski. Der beschlossene Änderungsantrag sei ein weiterer Sargnagel für die vertragsärztliche Versorgung im Allgemeinen und für die dermatologischen Praxen mit ihren hohen Fallzahlen im Besonderen. „Mit diesem erneut unredlichen Vorgehen provoziert die Politik den Ausstieg hervorragend ausgebildeter Dermatologinnen und Dermatologen aus dem vertragsärztlichen System“, warnt der BVDD-Präsident. Darüber hinaus kündigte BVDD-Präsident von Kiedrowski an, die Mitglieder des BVDD zu mobilisieren, staatlich verordnete Terminkontingente keinesfalls zu akzeptieren. „Solche Ideen können nur in Verwaltungen und Behörden ersonnen werden, in völliger Unkenntnis der täglichen Versorgungsrealität in unseren Praxen. Wir werden uns mit aller Entschiedenheit dieser Ignoranz entgegenstellen“, so der BVDD-Präsident.
„Im Schweinsgalopp gegen die Facharztpraxen“
„Diese Politik beschädigt das Vertrauen der Ärzteschaft nachhaltig“, stellte auch Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, fest. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisierte den Bundestagsbeschluss zur Notfallreform scharf. „Seit Dezember 2018 wird über die Grundzüge dieser Notfallreform diskutiert. Doch weitreichende Eingriffe in die ambulante Versorgung sind ihr kurz vor Schluss im Schweinsgalopp angehängt worden. Eine ernsthafte Debatte über die Folgen wird damit praktisch ausgehebelt. Dieses Vorgehen und die inhaltliche Kehrtwende beschädigen das Vertrauen der Ärzteschaft in die Politik nachhaltig“, erklärte Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, deutlich verärgert.
Unakzeptabel sei vor allem die Verschärfung der Terminmeldepflicht durch den Bundestag. Kassenärztliche Vereinigungen legen ab 1. März 2027 im Einvernehmen mit den Krankenkassen fest, wie viele Termine Praxen melden müssen. Die Beschränkung auf „freie“ Termine entfällt. „Über die Vergabe unserer Termine muss der medizinische Bedarf entscheiden. Verordnete Terminkontingente schaffen keine einzige zusätzliche Arztstunde. Sie können aber Termine verdrängen, die für chronisch Kranke, Nachsorge und laufende Behandlungen gebraucht werden. Erst streicht die Politik die zusätzliche Finanzierung kurzfristiger Termine, dann will sie die Terminkalender unserer Praxen fremdsteuern. Das ist widersinnig“, schimpfte Heinrich.
Arztverbund MEDI-GENO lässt Korbmodell rechtlich prüfen
Ein scharfes Schwert gegen die Gesundheitspolitik des Bundes ist die massenweise Sammlung und Rückgabe der Kassenzulassung im Rahmen des Korbmodells. Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI GENO Deutschland e. V. lässt das Modell angesichts der Terminmeldepflicht rechtlich und organisatorisch prüfen und erwägt seinen Einsatz. MEDI GENO Deutschland e. V. wird den Beschluss an sich juristisch prüfen lassen. Parallel wird MEDI aber auch die Bereitschaft für die Umsetzung eines Korbmodells evaluieren. Das Korbmodell bezeichnet den kollektiven Sammel- und Kündigungsprozess von Kassenzulassungen durch Ärztinnen und Ärzte. Diese übergeben die Kündigungen gesammelt in einem „Korb“ an die KV, um gegen unzumutbare politische oder finanzielle Bedingungen zu protestieren.

© SpiFa e.V.
Dr. jur. Wolfgang Schnörer, Vorstand der MEDIVERBUND AG, ordnet die Pläne juristisch ein: „Die geplanten Neuregelungen zu den Terminmeldepflichten sind als ein übergriffiger und unverhältnismäßiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Organisationsautonomie der Praxen zu bewerten, der die Grenze zur Verfassungswidrigkeit überschreitet.“ Durch den erzwungenen Zugriff auf ein starres, staatlich verordnetes Kontingent – statt der bisherigen Meldung tatsächlich verfügbarer, freier Kapazitäten – entmündige das Gesetz die Ärztinnen und Ärzte bei ihrer medizinisch induzierten Terminsteuerung (Art. 12 Abs. 1 GG) und bürde der vertragsärztlichen Selbstverwaltung eine sachfremde Disziplinierungsaufgabe auf, die ohne hinreichend bestimmte gesetzliche Leitlinien an die Kassenärztlichen Vereinigungen delegiert würde (Art. 20 Abs. 3 GG).
„Die geplante Verschärfung der Terminmeldepflicht degradiert uns zu Erfüllungsgehilfen einer staatlichen Callcenter-Medizin und ist ein massiver Einschnitt in unsere freie Berufsausübung sowie wirtschaftliche Existenz. Es gleicht einer politischen Geisterfahrt, mit der das bewährte und erfolgreiche Modell der ambulanten Versorgung systematisch zerstört wird. Wir werden das nicht tatenlos hinnehmen, sondern juristisch genau prüfen lassen und parallel die Bereitschaft für die Umsetzung eines Korbmodells in der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft evaluieren“, kündigt Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V., an. Dieser geplante Änderungsantrag der Regierung zur Verschärfung der Terminmeldepflicht werde auf dem Rücken der Praxen und der Patientinnen und Patienten ausgetragen.
Franz-Günter Runkel





