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Diabetesversorgung 2026: Sparen ohne Reform geht nach hinten los

Auf einem schwarzen Klemmbrett liegt ein Stethoskop, stehen 3 Holzmännchen und ein kleiner weißer Regenschirm.

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Diabetesversorgung 2026: Sparen ohne Reform geht nach hinten los

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Erschienen in: diabetes heute

Das neue Beitragssatzstabilisierungsgesetz setzt auf Kostensenkung – doch es löst die strukturellen Probleme der Diabetesversorgung nicht. DDG-Vizepräsident Dr. Tobias Wiesner legt dar, wo die größten Lücken klaffen und welche Reformen jetzt gebraucht werden.

Eine Schere, die sich öffnet

Die Diabetologie erlebt eine therapeutische Revolution: Hocheffektive GLP-1-Rezeptoragonisten, kontinuierliche Glukosemessung, intelligente Insulinpumpen mit Closed-Loop-Algorithmen – Instrumente, die noch vor zehn Jahren als Utopie galten, sind heute klinische Realität. Doch die Gesundheitspolitik hält mit diesem Tempo nicht Schritt. Die Schere zwischen dem medizinisch Möglichen und dem versorgungspolitisch Umgesetzten öffnet sich weiter. Wiesner nennt das beim Namen: strukturelle Unterversorgung bei gleichzeitiger Überregulierung.

Die Versorgungsrealität 2026

Rund 9,4 Millionen Menschen leben in Deutschland mit Diabetes mellitus – die Dunkelziffer liegt deutlich höher. Diabetes gehört zu den ressourcenintensivsten chronischen Erkrankungen im deutschen Gesundheitssystem, und seine schwerwiegendsten Folgen wären bei leitliniengerechter Behandlung weitgehend vermeidbar. Die Praxis sieht anders aus: Fachkräftemangel in diabetologischen Schwerpunktzentren, bürokratiebelastete Disease-Management-Programme (DMP), die seit zwei Jahrzehnten strukturell kaum verändert wurden, und rund 3.000 regionale DMP-Verträge, die Datenverluste produzieren und Innovationen hemmen. 75 Prozent der einschreibenden Ärzte berichten von Problemen mit Doppeleinschreibungen, 72 Prozent von verlorenen Daten. Hinzu kommen sektorale Brüche: 4,8 Millionen stationäre Fälle sind jährlich von einer Diabetesdiagnose betroffen – bei unzureichender digitaler Koordination zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.

Das BStabG: Was es leistet – und was nicht

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) setzt auf einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Das Ziel ist fiskalisch legitim – doch es löst die strukturellen Defizite der Diabetesversorgung nicht, es verschärft sie. Wenn Facharztvergütungen unter die tatsächliche Kostenentwicklung gedeckelt werden, geraten Praxen unter Druck – diabetologische Schwerpunktpraxen mit ihrer hochkomplexen Patientenpopulation besonders. Fachärztliche Wartezeiten haben sich zwischen 2019 und 2024 bereits von 33 auf 42 Tage verlängert. Die geplante Abschaffung der TSVG-Zuschläge droht, diesen Trend weiter zu verschärfen. Und: Einsparungen im ambulanten Fachbereich erzeugen keine Effizienzgewinne, wenn die Versorgung ersatzweise in teurere stationäre Settings verlagert wird.

„Ohne Strukturreform wird Sparen zum Bumerang”, so Wiesner.

Das digitale DMP: Chance oder verpasste Gelegenheit?

Die DDG hat gemeinsam mit dem Berufsverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) einen konkreten Reformvorschlag entwickelt: das digitale Disease-Management-Programm (dDMP). Die Rechtsgrundlage existiert bereits – das Digital-Gesetz (DigiG) hat mit § 137f SGB V den Weg geebnet. Doch die aktuelle Umsetzungsdiskussion im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) droht, das dDMP lediglich als ergänzendes Modul an das analoge DMP zu koppeln – und damit die Chance auf eine echte Strukturreform zu verspielen.

Die DDG definiert eine klare Mindestarchitektur für ein wirksames dDMP:

  • Eigenständigkeit: Digitale Einschreibung ersetzt die analoge vollständig – keine Doppelstrukturen
  • Bundeseinheitlichkeit: 3.000 regionale Verträge müssen durch interoperable Standards abgelöst werden
  • KI als Assistenz: Ein rtCGM liefert bis zu 1.440 Messwerte täglich – zertifizierte Algorithmen und klinische Entscheidungsunterstützungssysteme müssen Bestandteil des dDMP werden
  • Sektorenübergreifend: Bidirektionaler Datenaustausch zwischen Praxis und Klinik muss Standard werden
  • Patientenzentrierung: Stabile Patienten brauchen keine Pflichttermine im Drei-Monats-Rhythmus – Hochrisikopatienten hingegen eine datengetriggerte, engmaschige Betreuung

Krankenhausreform: Zusätzliche Bedrohung für die diabetologische Versorgung

Auch die stationäre Diabetologie gerät unter Druck. Die Krankenhausreform droht, spezialisierte Versorgungsstrukturen auszudünnen, wenn Leistungsgruppen und Strukturvorgaben diabetologische Kompetenz nicht ausdrücklich berücksichtigen. Wenn spezialisierte Strukturen wegfallen oder in Kliniken ohne ausreichende Expertise verlagert werden, steigen Komplikationsraten, Liegezeiten und vermeidbare Wiederaufnahmen – mit höheren Kosten statt Einsparungen. Die DDG fordert, diabetologische Expertise als verbindliches Qualitätskriterium in den relevanten Leistungsgruppen zu verankern und multiprofessionelle Teams – Diabetesberatung, Podologie, Ernährungsmedizin – als versorgungsrelevant abzusichern.

Was jetzt gefordert ist

Die DDG benennt vier konkrete gesundheitspolitische Forderungen:

  1. Das dDMP muss als eigenständige Versorgungsform im § 137f SGB V gesetzlich verankert werden – kein Modul, kein Add-on
  2. Das Bundesministerium für Gesundheit muss die Verordnungsermächtigung nach § 370b SGB V nutzen, um interoperable technische Standards verbindlich festzuschreiben
  3. Die Einsparbeschlüsse des BStabG müssen durch gezielte Investitionen in diabetologische Infrastruktur flankiert werden – ambulant und stationär
  4. Therapeutische Innovationen müssen für alle Betroffenen erreichbar sein – unabhängig von Bundesland, Krankenkasse oder sozialem Status

„Die Mittel sind vorhanden. Das Wissen ist vorhanden. Die gesetzliche Grundlage ist vorhanden. Was gebraucht wird, ist der politische Wille.”

DDG-Vizepräsident Dr. Tobias Wiesner

Quelle: Vorab-Pressekonferenz zum 60. Diabetes Kongress der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), 7. Mai 2026, online + Pressemappe

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