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Bundestag streicht Antrag zum Bluttest für Schwangere vorläufig

Bundestag streicht Antrag zum Bluttest für Schwangere vorläufig

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Erschienen in: gyne

Der ehemalige Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe (CDU) forderte als Unterzeichner, das geplante Monitoring der Kassenzulassung sowie ein Expertengremium dennoch zeitnah einzusetzen, ein ent­sprechender Bundesratsbeschluss liege bereits vor.

„Der Test ist längst ein reines Screening geworden, und der Antrag sollte hier Licht ins Dunkel bringen“, sagte Hüppe der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Er sei sicher, dass es im Bundes­tag eine breite Mehrheit für den Antrag gegeben hätte.

Der sogenannte nichtinvasive Pränataltest, kurz NIPT, ist seit 2022 Kassenleistung. 121 Abgeordnete nahezu aller Fraktionen, darunter laut Hüppe Gegner und Befürworter des Tests, sind ob der Entwicklung der vergangenen zwei Jahre besorgt. Sie fürchten, dass der Test der werdenden Mutter auch unabhängig von seiner medizinischen Relevanz empfohlen werde, obwohl er eigentlich nur „in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken“ von den Kassen übernommen werden solle. Daher wollen die Abgeordneten ein Monitoring einführen, um umfassende Daten zu erheben, welche Folgen die Kassenzulassung hat. Und es soll ein interdisziplinäres Gremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüft.

Der Pränataltest testet bei Schwangeren das Risiko auf Trisomie 13, 18 und 21 beim Fötus. Einige Testvarianten können auch seltenere Chromosomenstörungen erkennen. Ziel ist es, durch den Test nur noch bei Auffälligkeiten eine riskantere Fruchtwasser­unter­suchung durchführen zu müssen.

Der Test wird bereits seit 2012 angeboten – allerdings gegen Bezahlung. Die Frauenärzte sowie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weisen den Vorwurf zurück, dass der Test mittlerweile eine Routine­untersuchung sei. Beide begrüßen aber eine Überprüfung der rechtlichen und ethischen Grundlagen der Kassenzulassung.

Quelle: kna/aerzteblatt.de

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