Die DiGA Frieda Menova ist ins DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V aufgenommen und ab sofort verordnungsfähig. Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten können das zwölfwöchige, KVT-basierte Programm bei Wechseljahresbeschwerden zulasten der Krankenkassen verschreiben. Eine randomisierte Studie belegt die Wirksamkeit: 70,8 Prozent der Nutzerinnen der DiGA Frieda Menova erreichten eine klinisch bedeutsame Verbesserung gegenüber 29,5 Prozent in der Kontrollgruppe.
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