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S3-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon

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S3-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon

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mgb medizin Redaktion

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Erschienen in: gyne

Die aktualisierte S3-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon liegt nun in Version 2.2 vor. Sie liefert evidenzbasierte Empfehlungen für Beratung, medizinische Methoden und Nachsorge. 2025 registrierte das Statistische Bundesamt rund 106.000 Schwangerschaftsabbrüche. Die Leitlinie beschreibt Maßnahmen vor einem Abbruch, medikamentöse und operative Verfahren sowie psychische Unterstützungsbedarfe beim Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon.

Schwangerschaftsabbruch als präsentes Thema

2025 registrierte das Statistische Bundesamt rund 106.000 Schwangerschaftsabbrüche, 0,7 Prozent weniger als im Vorjahr, aber weiterhin mehr als 2014 bis 2020 mit rund 99.000 bis 101.000 Fällen jährlich.

Der Schwangerschaftsabbruch ist gesetzlich im Strafgesetzbuch verankert, Durchführung und Methodenwahl waren bislang jedoch national nicht in einer Leitlinie geregelt. 2022 veröffentlichten das Bundesgesundheitsministerium und die DGGG erstmals die S2k-Leitlinie „Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon“. Nun liegt die aktualisierte Fassung als S3-Leitlinie in Version 2.2 vor mit evidenzbasierten Empfehlungen für Beratung, Methoden und Nachsorge bis zur zwölften Schwangerschaftswoche.

Beratung stärkt Entscheidungsfindung

„Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch hängt in besonderem Maße von der persönlichen Lebenssituation sowie den Werten und Vorstellungen der betroffenen Frau ab. Frauen sollen deshalb frühzeitig verlässliche, evidenzbasierte Informationen erhalten.“
Leitlinienkoordinatorin Prof. Dr. Stephanie Wallwiener, Halle (Saale)

Ärztinnen und Ärzte sollen Nutzen, Risiken und Folgen jeder Methode verständlich erklären. Respektvoller Umgang und ausreichend Zeit sollen die Kommunikation prägen.

Diagnostik vor dem Eingriff

Vor einem Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon soll die Schwangerschaft ärztlich festgestellt werden, etwa per Ultraschall oder ß-hCG-Test in der Einrichtung. Auffällige pränatale Screeningbefunde, etwa nach einem NIPT, bedürfen einer qualifizierten diagnostischen Abklärung, bevor daraus weitreichende Entscheidungen abgeleitet werden.

Medikamentöser und operativer Abbruch

Beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon dürfen Patientinnen wählen, ob sie die Medikamente in der Praxis oder zu Hause einnehmen. Empfohlen wird eine Kombination aus Mifepriston und, 24 bis 48 Stunden später, Misoprostol. Bei Einnahme zu Hause müssen umfassende Aufklärung und jederzeit erreichbare Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gesichert sein.

Beim operativen Abbruch empfiehlt die Leitlinie vorab ein Priming der Zervix, um unvollständige Abbrüche und etwaige Frühgeburten bei Folgeschwangerschaften zu vermeiden.

Psychische Unterstützung mitdenken

Frauen erleben nach einem Schwangerschaftsabbruch unterschiedliche emotionale Reaktionen. Fachpersonal sollte diesbezüglich unterstützend reagieren und stigmatisierendes Verhalten vermeiden. Patientinnen sollen zudem zur Kontrazeption beraten werden.

„[…] Frauen in dieser Situation brauchen eine qualifizierte Beratung, die Orientierung gibt und eine selbstbestimmte Entscheidung ermöglicht. […]“

Leitlinienkoordinator Prof. Dr. Anton J. Scharl, Langenau

Südkorea führt Abbruchmedikamente ein

In Südkorea bewegt sich aktuell die Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs: Erstmals sollen dort Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch zugelassen werden, wie das Ministerium für Gleichstellung und Familie mitteilte. Ein importiertes Präparat für den Einsatz bis zur neunten Schwangerschaftswoche befindet sich derzeit im Prüfverfahren der Arzneimittelbehörde. Die Einführung ist für das erste Quartal 2027 geplant; in den ersten zwei Jahren sollen Ärztinnen und Ärzte die Medikamente verschreiben und ausgeben. Hintergrund ist ein Urteil des südkoreanischen Verfassungsgerichts von 2019, das die bisherige Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen für verfassungswidrig erklärte. Eine gesetzliche Neuregelung blieb seither aus. Das Thema gilt in der konservativ geprägten Gesellschaft weiterhin als gesellschaftlich umstritten. (Quelle: dpa)

Quellen:

  1. Pressemitteilung der DGGG, August 2026
  2. AWMF Online. S3-Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon
  3. Watson vom 16.09.2026:

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