Für den Gentest auf eine bekannte Mutation bei hereditärem Mamma- und Ovarialkarzinom gilt seit Oktober eine neue Abrechnungsregel im EBM. Ärztinnen und Ärzte nutzen dafür künftig die GOP 11450, die der Bewertungsausschuss rückwirkend zum 1. Oktober in den Abschnitt 11.4.2 EBM aufgenommen hat. Sie ersetzt die bisherige GOP 11518, die im Zuge der Neustrukturierung des Abschnitts 11.4 EBM weggefallen ist. Die GOP 11450 ist mit 1.282 Punkten beziehungsweise 163,33 Euro bewertet.
Bis Ende des dritten Quartals rechneten Ärztinnen und Ärzte die Untersuchung auf eine bekannte Mutation bei hereditärem Mamma- und Ovarialkarzinom über die Gebührenordnungsposition (GOP) 11518 ab. Zum 1. Oktober überführte der Bewertungsausschuss diese Position in die GOP 11723, einen Zuschlag zu den GOP 11700 bis 11708 für die Untersuchung auf eine oder mehrere bei genetisch verwandten Personen bekannte konstitutionelle Mutationen. Für die genetische Diagnostik des hereditären Mamma- und Ovarialkarzinoms schließt diese neue Position die Abrechnung jedoch aus.
Die Umstrukturierung des Abschnitts 11.4 EBM erfolgte zusammen mit drastischen Kürzungen in der Humangenetik. Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss diese Kürzungen gegen die Stimmen der KBV.
GOP 11450 stellt Status quo wieder her
Der Bewertungsausschuss hat im Beschluss rückwirkend zum 1. Oktober die GOP 11450 in den Abschnitt 11.4.2 EBM aufgenommen. Die Bewertung liegt bei 1.282 Punkten beziehungsweise 163,33 Euro. Mit der neuen GOP 11450 vergüten Krankenkassen wieder gezielt die Untersuchung auf eine oder mehrere konstitutionelle Mutationen bei einem hereditären Mamma- und Ovarialkarzinom. Das gilt sowohl bei bekannter Mutation bei genetisch verwandten Personen als auch bei einer nachgewiesenen Mutation im Tumorgewebe. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet die GOP 11450 damit wieder eine klare und eigenständige Abrechnungsgrundlage.
Quelle: Praxisnachricht der KBV





