Die vom Bundesgesundheitsministerium vorgestellten Maßnahmen für einen Bürokratieabbau im Gesundheitswesen gehen der KBV nicht weit genug. „Die Maßnahmen sind richtig und längst überfällig. Sie reichen aber nicht aus, um den über Jahrzehnte angewachsenen Bürokratieberg in den Praxen abzubauen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.
Die KBV hat Steiner zufolge einen Maßnahmenkatalog mit zahlreichen Themenfeldern, in denen Bürokratie abgebaut werden kann, erarbeitet. Bei einer Umsetzung der 23 Vorschläge könnten jährlich circa 400 Millionen Euro eingespart und rund acht Arbeitstage à zehn Stunden pro Praxis frei werden. „Wir halten es für unbedingt erforderlich, dass diese Vorschläge in dem anstehenden Gesetzgebungsprozess umfänglich berücksichtigt und sinnvoll miteinander verzahnt werden“, betonte Steiner.
Ein hohes Entbürokratisierungspotential sieht die KBV bei Anfragen, die die Praxen täglich zuhauf erreichen, ob von Krankenkassen, Medizinischem Dienst oder Sozial- und Versorgungsämtern. „Die Anzahl der Anfragen muss spürbar reduziert werden. Es sollten zudem keine Informationen abgefragt werden, die den anfragenden Stellen bereits vorliegen“, sagte Steiner. Notwendig seien zudem einheitliche Fragebögen, sodass diese digital ausgefüllt und versandt werden könnten. „Die Intention des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die Möglichkeit der digitalen Kommunikation mit Kostenträgern und Behörden auszubauen, um Bürokratie einzusparen, unterstützen wir.“
Mehrere Vorschläge im Maßnahmenkatalog der KBV betreffen die Wirtschaftlichkeitsprüfungen verordneter sowie ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen. „Bei zahlreichen Prüfanträgen sind die Rückforderungen deutlich niedriger als die Verfahrenskosten“, sagte Steiner. „Wir begrüßen deshalb sehr, dass die von uns seit Jahren geforderte Geringfügigkeitsgrenze von 300 Euro bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nun endlich kommen soll.“
Sie sei so auszugestalten, dass sie bei allen Formen der Unwirtschaftlichkeit Anwendung finde – bei unwirtschaftlichen Leistungen im engeren Sinn sowie bei unzulässigen Leistungen wie dem medizinisch indizierten Off-Label-Use oder bei Verordnungsausschlüssen nach der Arzneimittel-Richtlinie und beim sonstigen Schaden. Eine entsprechende Bagatellgrenze sei auch für die Abrechnungsprüfungen erforderlich und sollte deshalb in das Maßnahmenpaket des BMG aufgenommen werden. Der bislang vereinbarte Wert von 30 Euro für Prüfungen der Krankenkassen sei zu viel niedrig.
Die KBV fordert darüber hinaus eine Aufwandsentschädigung, die die Krankenkassen bei unzulässigen oder unbegründeten Prüfanträgen zahlen müssen, um unnötige Prüfungen und den damit einhergehenden bürokratischen Aufwand zu verhindern. Eine vergleichbare Regelung, so Steiner, gebe es bereits im stationären Bereich.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bildunterschrift: KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner fordert eine Reduzierung der Anfragen von Krankenkassen, Medizinischem Dienst oder Sozial- und Versorgungsämtern.





