Nach der klassischen Vergütung im EBM- und DRG-System sowie den Hybrid-DRGs für ambulant definierte Operationen kommt nun als dritte Systematik die Vergütungsordnung für Leistungen der geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen hinzu. Was wird sich ändern?
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich darauf geeinigt, wie die Leistungen der geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen vergütet werden. Die Vereinbarung wurde einvernehmlich ausgehandelt und schafft Planungssicherheit sowohl für die Krankenhäuser als auch für die gesetzliche und private Krankenversicherung. Voraussichtlich ab Januar 2027 werden die ersten Häuser ihren Betrieb aufnehmen.
Besser verzahnte Versorgungsbereiche
Die neuen Einrichtungen sollen verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung unter einem Dach verknüpfen. Dazu gehören Basisangebote der stationären Behandlung sowie ambulante und auch pflegerische Leistungen. Ziel ist es, eine zukunftsfeste und bedarfsgerechte Versorgung für Versicherte anzubieten. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, kommentiert:„Patientinnen und Patienten werden von einer gut vernetzten Versorgung unter einem Dach profitieren. Mit einem Basisversorgungsangebot aus innerer Medizin und Geriatrie sowie weiteren ambulanten und pflegerischen Leistungen sichern die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen langfristig die wohnortnahe Versorgung. Damit werden sie einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Krankenhauslandschaft leisten: weg von einer Überkapazität an stationären Strukturen, hin zu einer noch stärker an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Versorgung. (…) Vor allem kleinere Häuser haben jetzt die Chance, sich zukunftssicher aufzustellen.“
DKG erwartet bessere regionale Versorgung
„Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen werden die regionale Versorgungssituation für die Patientinnen und Patienten spürbar verbessern“, unterstreicht Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Durch die Umwandlung kleinerer Krankenhäuser entstünden attraktive Versorgungsangebote, insbesondere in ländlichen Regionen. Die Einrichtungen könnten dazu beitragen, das zunehmend ausgedünnte Netz an haus- und fachärztlichen Praxen zu ersetzen, so Dr. Gaß. Zumindest dieser Aspekt zielt auch auf die ambulante urologische Versorgung ab.
„Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Sektorengrenzen und bieten den Menschen medizinische Hilfe unter einem Dach ohne sinnlose Ärztemarathons. Mit den Partnern aus der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben wir uns auf ein pragmatisches Vergütungssystem geeinigt. Die zwischen uns vereinbarte Regelung ist eine echte Vorhaltefinanzierung, die Planungssicherheit schafft“, so der DKG-Vorsitzende.
Auch private Leistungen werden in der SÜV-Struktur angeboten
Aus der Sicht der Privaten Krankenversicherung ergebene sich ebenfalls positive Effekte durch die neue Struktur. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, kündigt an:„Stationäre Behandlungen, die keine spezialisierte Versorgung erfordern, können in den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen wohnortnah durchgeführt werden. Gleichzeitig wird die Qualität für aufwendigere Behandlungen und Eingriffe gesichert, für die längere Fahrtwege gerechtfertigt sind. Die Transformation von Krankenhäusern zu Basisversorgern wird mit einem sehr auskömmlichen Vergütungsniveau und hoher Vorhaltekomponente abgesichert.“
Vergütungsvereinbarung sieht feste Pauschalen vor
Der Rahmen für die Vergütung stützt sich auf Datenanalysen des Forschungs- und Beratungsunternehmens Institute for Health Care Business (hcb). Auf dieser Basis wurden für drei Jahre feste Vergütungspauschalen vereinbart. Das gibt Häusern, die sich als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung aufstellen, finanzielle Sicherheit. Welche stationären Leistungen die neuen Einrichtungen anbieten sollen, wurde bereits im März dieses Jahres festgelegt. Im Wesentlichen geht es darum, dass Häuser sich auf ein Basisleistungsspektrum konzentrieren: keine komplexen Fälle, dafür Schwerpunkte auf häufige Leistungen. Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen sollen wesentlich zur Umsetzung der Krankenhausreform beitragen.
Kernelement der Krankenhaus-Strukturreform
Die Einrichtung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen (süV) nach § 115g des Sozialgesetzbuchs 5 geht zurück auf das Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz. Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bieten insbesondere für kleinere Krankenhäuser eine Transformationschance, um sich unabhängig von der Leistungsgruppenzuordnung auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit weniger komplexen Krankheitsbildern zu konzentrieren.
Urogenitale Infektionen gehören zum SÜV-Leistungsspektrum
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bieten typische Diagnosen vor allem älterer Menschen wie akute und chronische Infektionen, Ernährungs- und Stoffwechselstörungen, Anämien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, schwierige respiratorische Infekte einschließlich COPD, gastrointestinale Erkrankungen sowie urogenitale Infektionen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Struktur mit der vorhandenen ambulanten Praxisstruktur in der Urologie verträgt.
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Ihr Franz-Günter Runkel, Chefreporter UroForum





