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Die unsichtbare Hürde: Plausibilitätsprüfung in der Medizin

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Die unsichtbare Hürde: Plausibilitätsprüfung in der Medizin

Aus der Praxis

Allgemeinmedizin

Sonstiges

3 MIN

Erschienen in: Der Allgemeinarzt

Wenn die Zahlen Geschichten erzählen

Die Plausibilitätsprüfung ist ein fundamentales Kontrollverfahren im medizinischen Bereich, das Daten, Abrechnungen oder Rezepturen auf ihre Stimmigkeit untersucht. Anders als eine vollständige Überprüfung zielt sie darauf ab, offensichtliche Unstimmigkeiten zu erkennen und dient als Frühwarnsystem für potenzielle Fehler oder Unregelmäßigkeiten. In der medizinischen Praxis findet sie Anwendung bei KV-Abrechnungen, pharmazeutischen Rezepturen und der Validierung von Laborwerten.

Der ärztliche Zeitdetektiv

Bei KV-Abrechnungen basiert die Plausibilitätsprüfung auf § 106d SGB V und wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt. Im Fokus steht die Frage: Konnte der Arzt die abgerechneten Leistungen zeitlich überhaupt erbringen?

Für jeden Arzt werden Tages- und Quartalsprofile erstellt. Auffällig wird es, wenn an mehr als zwei Tagen im Quartal mehr als 12 Stunden oder im gesamten Quartal mehr als 780 Stunden abgerechnet wurden. Diese Grenzwerte dienen als Aufgreifkriterien – sie bedeuten nicht automatisch eine fehlerhafte Abrechnung, sondern lösen zunächst nur eine genauere Untersuchung aus.

Wenn die Uhr überläuft

Die Konsequenzen einer als implausibel eingestuften Abrechnung können weitreichend sein. Von Honorarkürzungen über Disziplinarverfahren bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs reicht das Spektrum. Daher ist es für Ärzte essenziell, ihre Zeitprofile regelmäßig zu überwachen und bei Auffälligkeiten nachvollziehbare Erklärungen liefern zu können – etwa durch besondere Fähigkeiten, effiziente Praxisorganisation oder überdurchschnittliche technische Ausstattung.

Die pharmazeutische Detektivarbeit

In der Apotheke ist die Plausibilitätsprüfung vor der Herstellung eines Rezepturarzneimittels gemäß § 7 ApBetrO verpflichtend. Der Apotheker prüft die Rezeptur auf pharmakologische, galenische und chemische Plausibilität sowie mikrobiologische Stabilität.

Zentrale Fragen sind: Ist die Dosierung angemessen? Passt die Applikationsart zum Wirkstoff? Sind die Inhaltsstoffe miteinander verträglich? Ist die Haltbarkeit gewährleistet? Diese Prüfung schützt den Patienten vor potenziell gefährlichen Medikationszusammensetzungen und stellt sicher, dass das Arzneimittel seinen therapeutischen Zweck erfüllen kann.

Die Zahlen hinter dem Blut

In der Labormedizin dient die Plausibilitätsprüfung der Qualitätssicherung bei Analyseergebnissen. Laborwerte werden auf ihre Konsistenz mit früheren Messungen, auf Zusammenhänge mit anderen Parametern und auf ihre Plausibilität im klinischen Kontext überprüft. Diese Form der Kontrolle hilft, Messfehler oder Probenverwechslungen zu identifizieren, bevor sie zu Fehldiagnosen führen können.

Der schmale Grat der Glaubwürdigkeit

Für medizinische Fachkräfte ist das Verständnis der Plausibilitätsprüfung von großer Bedeutung. Eine sorgfältige Dokumentation und das Bewusstsein für mögliche Auffälligkeiten können helfen, Probleme zu vermeiden. Die Plausibilitätsprüfung sollte nicht als Bedrohung, sondern als Chance zur Qualitätssicherung verstanden werden.

In einer Zeit, in der Effizienz und wirtschaftliches Handeln im Gesundheitswesen immer wichtiger werden, bildet die Plausibilitätsprüfung ein wichtiges Gleichgewicht zwischen Vertrauen in die medizinischen Fachkräfte und notwendiger Kontrolle zum Schutz der Patienten und des Gesundheitssystems.

Quellenverzeichnis
Abrechnungsprüfung-Richtlinien gemäß § 106d SGB V
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), Anhang 3: Prüfzeiten
Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), § 7: Rezepturarzneimittel
DAC/NRF-Rezepturhinweise zur Plausibilitätsprüfung
Leitlinie zur Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel
Rothfuß, S. (2018). Plausibilitätsprüfungen: Das ist bei Zeitprofilen zu tun. Deutsches Ärzteblatt, 7/2018
Lübben, G. (2015). Leitfaden Plausibilität. Der niedergelassene Arzt
Apothekerkammer Westfalen-Lippe: Plausibilitätsprüfung in der Rezeptur
Pharmazeutische Zeitung/DAC/NRF: Plausibilitätsprüfung

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