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Digitale Ersteinschätzung: Wann sinnvoll?

Ärztin am Laptop

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Digitale Ersteinschätzung: Wann sinnvoll?

Berufspolitik

Allgemeinmedizin

mgb medizin Redaktion

Verlag

3 MIN

Erschienen in: Der Allgemeinarzt

Digitale Ersteinschätzung kann Akutversorgung strukturieren – sie ersetzt aber keine hausärztliche Beurteilung. Die DEGAM fordert klare Versorgungspfade, menschliche Steuerung und systematische Evaluation.

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) ordnet die digitale Ersteinschätzung als unterstützendes Instrument ein, nicht als eigenständige Lösung für überlastete Notaufnahmen oder den Zugang zu Facharztterminen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass digitale Symptom-Checker und Triageangebote ihre Erwartungen bislang nicht umfassend erfüllen. Werden sie nicht in verbindliche Versorgungspfade eingebettet, können sie Übertriage fördern: Patientinnen und Patienten werden unnötig in Notaufnahmen oder zu Gebietsfachärztinnen und -fachärzten gelenkt. Umgekehrt bleibt Untertriage ein relevantes Sicherheitsrisiko.

Eigene Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle während der Sprechzeit

Für die Versorgung während der Sprechzeiten soll deshalb die eigene Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle bleiben. Praxisteams können Beschwerden telefonisch oder digital einschätzen, die Krankengeschichte und den psychosozialen Kontext berücksichtigen und bei Bedarf ärztliche Rücksprache halten. So lässt sich Dringlichkeit einordnen und häufig eine zeitnahe, wohnortnahe und fallabschließende Versorgung ermöglichen. Nach den im Papier angeführten Daten werden mehr als 75 Prozent akuter Beratungsanlässe in Hausarztpraxen abschließend behandelt. Jährlich betrifft dies rund 134 Millionen Akutfälle; während der Praxisöffnungszeiten versorgen Notaufnahmen im Vergleich dazu etwa 4,9 Millionen Akutfälle. Eine verpflichtende digitale Vorstufe könnte für schwer Erkrankte und Menschen mit geringer Digitalkompetenz eine zusätzliche Hürde schaffen und durch fehlende Anamnese Überversorgung begünstigen.

Außerhalb der Sprechzeit: Zuordnung zur passenden Versorgungsebene

Außerhalb der hausärztlichen Sprechzeiten befürwortet die DEGAM eine bundesweit einheitliche, evidenzbasierte und digital unterstützte Ersteinschätzung, beispielsweise mit SmED über die 116117 oder 112. Sie soll nicht allein eine Empfehlung ausgeben, sondern in eine bedarfsgerechte Steuerung durch qualifiziertes Fachpersonal münden – etwa im ärztlichen Bereitschaftsdienst oder in einem Integrierten Notfallzentrum. Ziel ist die Zuordnung zur passenden Versorgungsebene. Ist keine sofortige Konsultation erforderlich, sollen Ratsuchende an ihre eigene Hausarztpraxis verwiesen werden. Direkte Zuweisungen zu Gebietsfachärzten sollen – außer bei akut bedrohlichen Notfällen – vermieden werden, damit keine parallelen, an der hausärztlichen Steuerung vorbeiführenden Versorgungswege entstehen.

Ersteinschätzungstools nicht ausreichend evaluiert

Die DEGAM betont, dass verfügbare Ersteinschätzungstools überwiegend für Bereitschaftsdienst und Notfallmedizin entwickelt wurden. Für die reguläre Primärversorgung mit vielen unterschiedlichen Beschwerden und vergleichsweise wenigen schweren Erkrankungen sind sie nicht ausreichend validiert. Eine flächendeckende Nutzung muss daher von Beginn an bundesweit einheitlich evaluiert werden. Erfasst werden sollen insbesondere Über- und Untertriage, Wiedervorstellungen, sektorenübergreifende Inanspruchnahme, Erreichbarkeit, Patientensicherheit und Nutzerfreundlichkeit. Die Ergebnisse sollen regelmäßig veröffentlicht und zur gezielten Weiterentwicklung genutzt werden.

Zugänglich auch für vulnerable und weniger digital affine Menschen

Für Hausärztinnen und Hausärzte folgt daraus: Digitale Verfahren können Zugänglichkeit, Standardisierung und Ressourcensteuerung verbessern, sofern sie die persönliche Versorgung ergänzen und in klare Abläufe eingebunden sind. Sie dürfen weder die Hausarztpraxis als primäre Anlaufstelle verdrängen noch chronische Erkrankungen in ein Akut-Triage-Schema lenken. Das Leitmotiv lautet daher nicht schlicht „digital vor ambulant vor stationär“, sondern: „digital – aber nicht allein – vor ambulant vor stationär“. Zugänge müssen auch für vulnerable und weniger digital affine Menschen offenbleiben.

Quelle: Positionspapier „Digitale Ersteinschätzung“ der DEGAM

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