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Lipidsenker: G-BA erweitert Verordnungsmöglichkeit

Lipidsenker: G-BA erweitert Verordnungsmöglichkeit

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Erschienen in: Der Allgemeinarzt

Der G-BA hat die Verordnungsmöglichkeiten von Lipidsenkern wie Statine dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst. Künftig ist eine Verordnung bereits bei einem kardiovaskulären Risiko mit einer Ereignisrate von mindestens 10% in 10 Jahren möglich, zuvor lag die Risikoschwelle bei mindestens 20%. Mit diesem Beschluss sollen durch den gezielten Einsatz von Lipidsenkern bei Patienten mit hohem Risiko kardiovaskuläre Erkrankungen verhindert und die Lebenserwartung verlängert werden.1 Laut G-BA sollte zuvor immer erst eine individuelle Risikoabwägung für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung erfolgen. Lebensstiländerungen wie gesunde Ernährung und Bewegung sollten stets Vorrang haben, insbesondere zur Primärprävention, da sie langfristig gesünder und risikoärmer sind.1 Die DEGAM begrüßt den G-BA-Beschluss und sieht darin ihre Positionen, insbesondere zum Stellenwert von nicht medikamentösen Maßnahmen bestätigt. Sie weist, wie auch der G-BA, darauf hin, dass der Beschluss zur Absenkung der Risikoschwelle keine Empfehlung, sondern lediglich eine Therapieoption darstellt. Die eigentlichen Empfehlungen müssen durch evidenzbasierte Leitlinien erfolgen, wie z.B. die DEGAM-S3-Leitlinie:2

053-024l_Hausärztliche_Risikoberatung_kardivaskuläre_Praevention_29-08-2018.pdf

Quelle:

1. Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesauschuss (G-BA)

2. Presse-Statement Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) zum G-BA-Beschluss, 20.12.2024

Bildquelle: © irissca – stock.adobe.com

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