Lebensmittel, also auch Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit dem eingesetzten Mineralstoff Lithium bzw. Lithiumhaltigen Verbindungen (z.B. Lithiumcarbonat, Lithiumorotat) sind in der Europäischen Union verboten. Darauf verweist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einer aktuellen Meldung. Mit Wirkversprechen wie „Neuronale Gesundheit“, „mentale Klarheit“, „innere Ruhe“ oder „kraftvolle kognitive Präsenz“ werden als NEM angebotene lithiumhaltige Produkte im Onlinehandel beworben. Allerdings kann bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels im menschlichen Körper schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Mögliche Anzeichen einer Lithiumvergiftung sind unter anderem starker Durst, häufiges Wasserlassen, Durchfall, Erbrechen, Austrocknung, Zittern, neurologische Störungen wie zum Beispiel Muskelschwäche, Schwindel, Müdigkeit, Verwirrtheit sowie Koordinations-, Sprach- und Sehstörungen. Schwere Vergiftungen können zum zerebralen Anfall, Koma oder gar zum Tode führen.
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den Produkten mit zugesetzten Lithiumverbindungen, die als Lebensmittel gekennzeichnet werden, um nicht zugelassene Arzneimittel oder um nicht sichere Lebensmittel handelt. In beiden Fällen ist das Inverkehrbringen deshalb verboten.
Hintergrundinformationen sind abrufbar unter: BVL – Pressemitteilungen – Einnahme von Lithium nur unter ärztlicher Aufsicht

Quelle: Pressemeldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)





