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Zuckergetränkesteuer: Gesundheitsökonomische Begründung und Kritik an Ausnahmen

Auf schwarzem Untergrund ist der Bundesadler zu sehen und darauf mit Zucker das Wort "Zuckersteuer" aufgebracht.

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Zuckergetränkesteuer: Gesundheitsökonomische Begründung und Kritik an Ausnahmen

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mgb medizin Redaktion

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Erschienen in: diabetes heute

Die Bundesregierung hat sich auf die Ausgestaltung der Zuckergetränkesteuer geeinigt. Das Wissenschaftsbündnis DANK begrüßt die Staffelung nach Zuckergehalt. Gesundheitsökonomen der TU Berlin halten ein solches Modell ebenfalls für vielversprechend, sofern es sorgfältig ausgestaltet wird.

Zuckerhaltige Getränke gelten als beeinflussbarer Faktor für Übergewicht und Typ-2-Diabetes. Mit der geplanten Zuckergetränkesteuer rückt eine verhältnispräventive Maßnahme auf die politische Agenda.

Staffelung als Reformanreiz

Nach wochenlanger Debatte hat das Bundeskabinett eine Einigung zur Ausgestaltung der Zuckersteuer erzielt. DANK begrüßt vor allem die Staffelung nach Zuckergehalt, weil sie Hersteller zur Reformulierung ihrer Getränke anregt. Barbara Bitzer, Sprecherin von DANK und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft, spricht von einem Meilenstein für die Prävention in Deutschland.

Ökonomische Begründung: Folgekosten statt Bevormundung

Prof. Dr. Marco Runkel (TU Berlin) sieht die stärksten Argumente nicht in einer paternalistischen Begründung. Viele Menschen wissen, dass zu viel Zucker ungesund ist, und konsumieren ihn trotzdem bewusst. Überzeugender ist das Argument der gesellschaftlichen Kosten: Zuckerkonsum begünstigt Krankheiten und verursacht Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung, die über Beiträge die Versichertengemeinschaft tragen. Eine Steuer setzt früh an, bevor diese Folgekosten entstehen.

Ein weiterer Punkt betrifft Familien. Eltern prägen die Ernährung ihrer Kinder. Wenn sie die gesundheitlichen Folgen für ihre Kinder nicht ausreichend berücksichtigen, betrifft dies auch Dritte, und eine Steuer wird ökonomisch besser begründbar.

Preissignal und Reformulierung

Im Supermarkt kosten eine Cola mit Zucker und eine zuckerfreie Variante häufig gleich viel, obwohl der Zuckerkonsum zusätzliche Gesundheitskosten verursachen kann. Eine nach Zuckergehalt gestaffelte Steuer setzt hier ein Preissignal. Runkel verweist auf die britische Soft Drinks Industry Levy, nach der viele Hersteller den Zuckergehalt ihrer Produkte deutlich gesenkt haben. Die Steuer wirkt damit sowohl auf das Kaufverhalten als auch auf die Rezepturen.

Welche Produkte erfasst werden sollten

Am naheliegendsten ist eine Besteuerung von Getränken mit zugesetztem Zucker, für die die gesundheitliche Evidenz vergleichsweise umfangreich ist. Ein Schwellenwert, ab dem die Steuer greift, wäre denkbar. Bei Fruchtsäften und gesüßten Milchprodukten ist die Abwägung schwieriger, weil sie Vitamine und andere Nährstoffe enthalten. Für Süßstoffe ist die Evidenz nach Runkels Einschätzung derzeit nicht ausreichend, um sie wie Zucker zu behandeln. Die Grenzziehung ist deshalb auch eine medizinische Frage.

Verteilungswirkung und Einnahmenverwendung

Menschen mit niedrigem Einkommen geben häufig einen größeren Anteil ihres Einkommens für zuckerhaltige Produkte aus, die Steuer kann sie also relativ stärker belasten. Runkel nennt zwei Gegenargumente: Eine Rückverteilung der Einnahmen, die unabhängig vom individuellen Konsum erfolgt, erhält den Anreiz zur Reduktion. Zudem können gerade einkommensschwächere Gruppen gesundheitlich stark profitieren, sodass die Belastung unter Einbeziehung dieser Effekte weniger regressiv ausfällt als zunächst angenommen. Für die Verwendung der Einnahmen schlägt er die Unterstützung der gesetzlichen Krankenversicherung vor, wobei die Vorteile für die Bevölkerung sichtbar sein sollten, um die Akzeptanz zu stärken.

Kritik an der Ausnahme für kleine Hersteller

DANK kritisiert die geplante Befreiung von Herstellern mit einer Jahresproduktion von höchstens 70.000 Litern. Die gesundheitlichen Auswirkungen zuckerhaltiger Getränke hingen nicht von der Unternehmensgröße ab. DANK hofft, die Ausnahmeregelung wird später noch einmal überprüft.

Quellen: 

Pressemitteilung der Deutschen Allianz für nichtübertragbare Krankjheiten (DANK) vom 12.10.2026: Zuckergetränkesteuer auf dem Weg: DANK sieht wichtigen Erfolg für die Prävention

Halstenberg, B. (Interview mit Prof. Dr. Marco Runkel): „Eine nach dem Zuckergehalt gestaffelte Steuer auf Softdrinks ist vielversprechend“, Technische Universität Berlin, 06.10.2026. Interview

Kalamov, Z. und Runkel, M. (2020): Taxes on Unhealthy Food and Externalities in the Parental Choice of Children’s Diet, Health Economics 29, S. 938–944.

Eichner, T. und Runkel, M. (2025): Efficient Taxation of Sugar-Sweetened Beverages and Missing Markets for Sugar Content, Scandinavian Journal of Economics 127, S. 576–612.

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