Das Embryonenschutzgesetz von 1990 schränkt die Reproduktionsmedizin in Deutschland deutlich ein. Der „Deutsche Mittelweg“ bei der Blastozystenkultur hilft, doch Standard sollte der Single-Embryo-Transfer werden, um Mehrlingsrisiken zu senken. Ein modernes Fortpflanzungsgesetz bleibt dringend nötig, um Paare rechtssicher und zeitgemäß zu behandeln.
Zusammenfassung
Seit der ersten Geburt nach reproduktionsmedizinischen Maßnahmen in Deutschland bildet das Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990 den rechtlichen Rahmen, der jedoch medizinische Fortschritte wie die Kryokonservierung oder die Blastozystenkultivierung nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zu den Regulierungen im Ausland, in denen die Blastozystenkultur etabliert ist, führen die strikten Vorgaben des ESchG – insbesondere das Verbot, mehr als drei Embryonen pro Zyklus entstehen zu lassen (Vermeidungsverbot) – zu einem erhöhten Risiko für Mehrlingsgeburten, da häufig mehr als ein Embryo übertragen wird. Höhere Schwangerschaftschancen und niedrigere Mehrlingsraten können durch den Single-Embryo-Transfer (SET) erzielt werden, der sich in Deutschland mehr und mehr durch die Anwendung des sogenannten »Deutsche Mittelweges« etabliert hat.
Ein weiterer Unterschied zum Ausland ist das Verbot der Eizellspende im ESchG. Ein politischer Wendepunkt diesbezüglich hätte der Abschlussbericht der Expertenkommission von April 2024 sein können, in dem eine Legalisierung der Eizellspende unter bestimmten Voraussetzungen möglich sowie die altruistische Leihmutterschaft denkbar wäre. Leider ist dieser Vorstoß durch die politischen Veränderungen wieder nach hinten gerückt. Ziel wäre es, dass das aktuelle ESchG durch ein modernes Fortpflanzungsgesetz abgelöst wird, das ethische Standards mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft und dem Kindeswohl in Einklang bringt.
Autorin: K. Hancke
Der kostenpflichtige Originalbeitrag zu diesem Thema wurde veröffentlicht in gynäkologische praxis 2026; 54 (2): 192–197.
ZUM VOLLSTÄNDIGEN, KOSTENPFLICHTIGEN ARTIKEL




