BVF und DGGG lehnen eine Budgetierung von Schwangerenvorsorge und Krebsfrüherkennung ab. Ab 2027 sollen beide Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden und ihren bisherigen Schutz vor Mengenbegrenzungen verlieren. Beide Programme folgen festen Untersuchungsschemata, eine Überversorgung ist ausgeschlossen. Eine Budgetierung würde daher keine Kosten sparen, sondern notwendige Vorsorge für Frauen und Schwangere gefährden. Die Verbände fordern eine dauerhafte Ausnahme von der Budgetierung.
BVF und DGGG warnen gemeinsam
Der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte (BVF) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) lehnen eine Budgetierung von Schwangerenvorsorge und Krebsfrüherkennung ab. Ab Januar 2027 gilt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es ordnet bislang extrabudgetär vergütete Leistungen neu. Auch Schwangerenvorsorge und das organisierte Krebsfrüherkennungsprogramm (oKFE) Zervixkarzinom fallen dann unter die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, welche regional auf Landesebene verhandelt wird. Damit verlieren diese Leistungen ihren bisherigen Schutz vor Mengenbegrenzungen.
Hoher finanzieller Druck
Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung sinken die ambulanten Vergütungen allein durch das Beitragsstabilisierungsgesetz 2027 um rund 2,7 Milliarden Euro, 2030 um rund 5,0 Milliarden Euro. Rechnerisch entfällt damit 2027 die Finanzierung für etwa 46 Millionen Behandlungsfälle.
Warum Schwangerenvorsorge und Krebsfrüherkennung besonders schutzbedürftig sind
Die Schwangerenvorsorge folgt der Mutterschafts-Richtlinie. Sie erkennt Risiken wie Präeklampsie, Gestationsdiabetes oder fetale Entwicklungsstörungen frühzeitig. Das oKFE-Programm sieht für Frauen von 20 bis 34 Jahren jährliche Zytologie vor, ab 35 Jahren alle drei Jahre eine Ko-Testung aus Zytologie und HPV-Test. Beide Programme wirken nur, wenn Frauen die Termine regelmäßig wahrnehmen.
Eine Überversorgung ist in diesen Bereichen ausgeschlossen: Untersuchungszahl und -zeitpunkt ergeben sich aus dem Schwangerschaftsverlauf beziehungsweise aus festen Einladungsintervallen, nicht aus frei wählbaren Leistungsmengen. Eine Budgetierung verhindert daher keine Überinanspruchnahme. Sie gefährdet ausschließlich notwendige Vorsorge für schutzbedürftige Patientinnengruppen, besonders in Regionen mit geringerer Versorgungsdichte.
Ausnahme möglich, aber nicht garantiert
Das Gesetz erlaubt dem Bewertungsausschuss Ausnahmen von der Budgetierung, wenn Leistungen Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit nachweislich verbessern. BVF und DGGG fordern, Schwangerenvorsorge und oKFE dauerhaft in diese Ausnahme aufzunehmen.
Im Zuge dieser Entwicklungen fordert die Petition „Frauengesundheit sichern“ beim Petitionsausschuss des Bundestages verlässliche Termine statt zusätzlicher Hürden.
BVF und DGGG appellieren an Bundesregierung, Bewertungsausschuss und Bundesgesundheitsministerium: Schwangerenvorsorge und Krebsfrüherkennung müssen von der Budgetierung ausgenommen bleiben. Nur so bleibt die Versorgung von Frauen und Kindern verlässlich und flächendeckend gesichert.
Quelle: Pressemitteilung von BVF und DGGG vom 15.09.2026





