Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Das Spargesetz sieht Kürzungen von drei Milliarden Euro im ambulanten Bereich vor. Betroffen sind extrabudgetäre Vergütungen, Hygienezuschläge und viele weitere Leistungen. Ärztinnen und Ärzte müssen ihr Leistungsangebot anpassen, warnt die KBV. Mehr Bürokratie und höheres Regressrisiko kommen erschwerend hinzu.
Auswirkungen des Beitragsstabilisierungsgesetzes
Am 30. Juli 2026 ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Allein im nächsten Jahr sollen im ambulanten Bereich rund drei Milliarden Euro eingespart werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Folgen für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einer PraxisInfo zusammengefasst.
Welche Kürzungen kommen auf Praxen zu?
Die Einsparungen umfassen die Abschaffung der Vergütungsregelungen für sogenannte TSVG-Fälle, den Wegfall der extrabudgetären Vergütung für ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Psychotherapie sowie die Streichung der Hygienezuschläge. Die meisten Kürzungen werden spätestens ab Januar 2027 wirksam.
Bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.
KBV-Veröffentlichungen zum Spargesetz
Die KBV stellt zwei wichtige Dokumente bereit:
PraxisInfo: „Auswirkungen des Spargesetzes – Das bedeuten die Kürzungen für Praxen“
Sparliste: „Die Sparliste: Auswirkungen des Spargesetzes für Praxen“
Beide Dokumente listen alle Kürzungen auf – jeweils mit den betroffenen Fachgruppen und den konkreten Folgen für Praxen.
Mehr Bürokratie und höheres Regressrisiko
Neben den finanziellen Einbußen kommen weitere Belastungen auf Praxen zu. Dazu gehören die Teilarbeitsunfähigkeit ab 1. Januar 2028 und das verpflichtende Zweitmeinungsverfahren vor Operationen. Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollen Arzneimittel mit Zusatznutzen nicht mehr als Praxisbesonderheiten anerkannt werden. Das erhöht den bürokratischen Aufwand und das Regressrisiko für Ärztinnen und Ärzte.
Gassen: Leistungsangebot wird wohl angepasst werden
„Die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten werden sich auf die Kürzungen einstellen und ihr Leistungsangebot den Einnahmen anpassen müssen, um nicht erhebliche Einkommensverluste hinnehmen zu müssen“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Er betonte: „Es gibt keine unendliche Leistungsverpflichtung der Praxen für GKV-Patienten, auch nicht bei vollem Versorgungsauftrag.“
Die KBV hatte bereits Anfang Mai darauf hingewiesen, dass im nächsten Jahr infolge der Kürzungen rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht finanziert sind.
Quelle: PraxisNachricht der KBV vom 30.07.2026





