Der Bundesverband für Ambulantes Operieren (BAO) sowie drei andere Verbände haben das ambulante Operieren nach dem Aus für die sektorengleiche Vergütung symbolisch zu Grabe getragen. Mit einer Traueranzeige wurde gemeinsam Abschied aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Attraktivität genommen.
So sei das Ambulante Operieren nach dem Start 1993 nunmehr 2026 unsanft entschlafen. Hinter der Aktion stehen der Bundesverband für Ambulantes Operieren (BAO), der Patientenrat, DOPANET sowie der Verein „Patienten wie wir“. CDU, CSU und SPD seien für das Aus des Ambulanten Operierens verantwortlich, da die bisherige sektorengleiche Vergütung ab 2028 abgeschafft werde. Besonders kritikwürdig sei bereits das Übergangsjahr 2027, weil dann eine ambulante Operation ohne Übernachtung nur nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und mit Übernachtung als stationär abzurechnende Hybrid-DRG vergütet werde.
Die Initiatoren der Traueranzeige werfen den Regierungsparteien vor, die wirtschaftlichen Grundlagen spezialisierter Facharztpraxen, ambulanter OP-Zentren und von Praxiskliniken zu zerstören. Ab 2028 sollen dann nur noch Kurzzeitfallpauschalen im Krankenhaus berechnet werden dürfen. Damit sei die sektorübergreifende Vergütung am Ende, übrigens auch die Förderung ambulanter Operateure in ihren Praxen und OP-Zentren. Die vier Verbände kritisieren eine „einseitige Lobbypolitik zu Gunsten der Krankenhäuser“.
„Salto mortale“ gefährdet ambulante Versorgung
Vor großen Problemen warnt auch der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU). Mit der Aufhebung der Hybrid-DRG ab 2028, der Überführung von Tagesfällen in den AOP-Bereich und einer Annäherung der Vergütung an das EBM-Niveau zeichnet sich laut Berufsverband erneut ein grundlegender Systemwechsel ab. Damit würden Rahmenbedingungen abgelöst, auf deren Bestand Leistungserbringer erst vor Kurzem vertrauen und ihre Planungen ausrichten sollten. „Für Praxen, ambulante OP-Zentren und Krankenhäuser ist nicht mehr verlässlich erkennbar, welche politisch gewünschten Strukturen morgen noch wirtschaftlich tragfähig sein werden. Diese Politik des wiederholten Richtungswechsels droht bereits getätigte Investitionen zu entwerten, notwendige Folgeinvestitionen zu verhindern und den Ausbau ambulanter Angebote auszubremsen. Sie steht damit im Widerspruch zum erklärten politischen Ziel der Ambulantisierung“, stellt der BvDU fest.
BvDU vermisst Belege für Fehlanreize
Der BvDU hält es für problematisch, aus allgemeinen Fallzahlentwicklungen vorschnell Fehlanreize abzuleiten. „Steigt der Umfang eines Leistungskatalogs, ist auch eine Zunahme der erbrachten Leistungen zu erwarten. Belastbare Schlussfolgerungen erfordern deshalb eine Auswertung nach einzelnen Hybrid-DRG-Entitäten, medizinischen Indikationen und Versorgungsbereichen“, fordert der Berufsverband. Ein solcher Realitätstest für Hybrid-DRGs aber fehle bislang komplett.
Auch der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) zeigt sich verärgert. Mit der Änderung der Hybrid-DRG gibt die Koalition das Versprechen einer gleichen Vergütung für gleiche Leistungen unabhängig vom Behandlungsort auf, so der SpiFa. Ohne Übernachtung werde 2027 nach vertragsärztlicher Gebührenordnung bezahlt; mit stationärer Übernachtung bleibt die Fallpauschale erhalten. Ab 2028 sollen die Hybrid-DRG durch stationäre Kurzzeitfallpauschalen ersetzt werden. „Wer nach einem Eingriff sicher nach Hause gehen könnte, wird finanziell wieder zum Übernachtungsgast im Krankenhaus gemacht. Das belastet Patientinnen und Patienten, auch Kinder, bindet Pflegepersonal und macht die Versorgung teurer“, kritisiert der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich. Diese vermeintliche Sparpolitik werde das Gesamtsystem bereits 2027 zusätzlich belasten. „Wir erwarten, dass sich das schon in den Rechnungsergebnissen des ersten Quartals zeigt. Spätestens dann muss die Frage beantwortet werden, wer für diese absehbare Fehlentscheidung politisch verantwortlich ist.“
BÄK kritisiert Abbau ambulanter Strukturen
Schwerwiegend ist das Aus der Hybrid-DRG auch aus der Sicht der Bundesärztekammer. Damit werde ausgerechnet ein Instrument geschwächt, das den Ausbau ambulanter Behandlungen fördern solle. Das geplante Aus der Hybrid-DRG setze Fehlanreize zugunsten stationärer Behandlungen und gefährde den notwendigen Transformationsprozess im Gesundheitswesen. Patientinnen und Patienten würde die Möglichkeit genommen, sich für weniger belastende und wohnortnahe ambulante Eingriffe zu entscheiden.
(fgr)





