Urologie » Sonstiges

»

BvDU prangert TK-Pläne zur Patientensteuerung als Rechtsbruch an

Dr. Axel Belusa, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologie, weist den versuchten Eingriff der Techniker Krankenkasse ins Terminmanagement der Vertragsärzte als ungesetzlich zurück. (Foto: Urologische Praxis Rabenstein)

BvDU prangert TK-Pläne zur Patientensteuerung als Rechtsbruch an

Berufspolitik

Urologie

Sonstiges

3 MIN

Erschienen in: UroForum

Nach den Wahlen begann das Rennen um den medienwirksamsten Auftritt außerhalb einer neuen Regierungsbildung. Aus Sicht des BvDU geht der Sieg an die Techniker Krankenkasse (TK) für ihre Forderungen zu Patientensteuerung und Terminvergabe. Selbst in der Karnevalszeit sind diese Ideen für den Berufsverband nur schwer verdaulich.

Dr. Axel Belusa, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologie, weist den versuchten Eingriff der Techniker Krankenkasse ins Terminmanagement der Vertragsärzte als ungesetzlich zurück. (Foto: Urologische Praxis Rabenstein)
Dr. Axel Belusa, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologie, weist den versuchten Eingriff der Techniker Krankenkasse ins Terminmanagement der Vertragsärzte als ungesetzlich zurück. (Foto: Urologische Praxis Rabenstein)

Die TK-Pläne entbehren laut BvDU jeglicher rechtlichen Grundlage, sind ein Affront gegen die freiberufliche Ärzteschaft und sind so fernab jeder Versorgungsrealität. „Die TK missbraucht die Notwendigkeit einer Patientensteuerung, mit der die Gesundheitsversorgung in Deutschland auch in Zukunft mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen erhalten werden kann, für einen rechtswidrigen Eingriff in die Freiberuflichkeit der Ärztinnen und Ärzte“, so Dr. Axel Belusa, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologie.

Nach Vorstellung der TK ist die Lösung für eine Patientensteuerung, dass Patientinnen und Patienten, die einen Arzt aufsuchen wollen, in Zukunft im Regelfall zuerst ein digitales Ersteinschätzungstool nutzen, mit dessen Hilfe sie in die geeignete Versorgungsstufe gesteuert werden gemäß dem Grundsatz „digital vor ambulant vor stationär“. Bei nicht dringlichem Behandlungsbedarf sollen Patientinnen und Patienten in das digital gestützte Selbstversorgungsmanagement, also DiGAs, KI-gestützte Tools oder telemedizinische Angebote, überführt werden. Reichten digitale Selbstversorgung oder delegationsfähige Versorgungsmodelle nicht aus, würde primär ein Termin beim Hausarzt oder der Hausärztin vermittelt.

Fachärztliche Weiterbehandlungen erforderten eine Überweisung und würden nach Willen der TK durch das Terminserviceinstrument vermittelt. Für dieses sollen Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtend und tagesaktuell einen bestimmten Prozentsatz ihrer Behandlungskapazitäten melden. Der TK schweben dabei 10 % des Regelleistungsvolumens vor.

Eingriff ins Terminmanagement ohne gesetzlichen Auftrag

Nach Vorstellung der TK sollen die Krankenkassen darüber hinaus eine aktive Rolle bei der Begleitung, Beratung und bei Empfehlungen zum Terminmanagement bekommen. „Dadurch könne der Anspruch der Versicherten auf ein Versorgungsmanagement besser als bisher umgesetzt werden und bedeute zugleich, die Leistungen der Terminservice-Plattform (digital) kassenindividuell ausspielen zu können, um so die Versicherten bei der Terminfindung optimal zu unterstützen“, so die TK. „Die grundsätzlich gute Idee der TK „digital vor ambulant vor stationär“ wird seitens der TK missbräuchlich genutzt, um den Krankenkassen die Möglichkeit zu geben, selbst steuernd einzugreifen, ohne dafür den entsprechenden gesetzlichen Auftrag zu haben“, attackiert der BvDU-Vorstand.

Der BvDU kritisiert den „eklatanten Eingriffs in die Freiberuflichkeit seitens einer gesetzlichen Krankenkasse“ und weist ihn zurück. „Die Position der TK macht darüber hinaus deutlich, wie gesetzliche Kassen den Leistungsempfang für die Versicherten gewichten im Gegensatz zu denjenigen, die die Leistung erbringen, also Ärztinnen und Ärzten“, so Dr. Belusa.

Die Terminvermittlung löst zudem aus BvDU-Sicht das grundsätzliche Problem nicht. „Sie löst weder die Zahl der Patienten (sie werden demografisch mehr) oder die Zahl der Patientenkontakte (sie werden mehr), noch die Zahl der Ärztinnen und Ärzte (sie werden demographisch weniger) oder die Zahl des Medizinischen Fachpersonals (es wird weniger)“, so Dr. Axel Belusa, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologie. „Vielleicht sollten sich nach den Wahlen alle wieder einmal das Thema Freiberuflichkeit, freie Niederlassung bis hin zu ärztlicher Selbstverwaltung zu Gemüte führen. Jede Ärztin und jeder Arzt gehört sich selbst. Nicht den Kassen, nicht dem BMG und nicht den Patienten. Jede Ärztin und jeder Arzt hat einen Vertrag zur Leistungserbringung mit der vertraglichen Regelung von 25 Pflichtstunden. Alles Weitere ist Privatsache des Arztes oder der Ärztin.“

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Mikroskop mit schwebenden Zellen im Labor als Symbol fuer Immuntherapie und neue Therapieoptionen beim Peniskarzinom

Update Peniskarzinom 2026: Immuntherapie und neue Therapieperspektiven

Fachbeitrag

Beim seltenen Peniskarzinom eröffnen Immuntherapien und molekulare Analysen neue Behandlungsperspektiven. Daten zu Cemiplimab zeigen jedoch, dass bislang nur bestimmte Patientengruppen profitieren. Entscheidend für die personalisierte Therapie sind daher verlässliche Biomarker und eine präzise molekulare Charakterisierung.

Urologie

Tumoren der äußeren Genitalien

Peniskarzinom

Beitrag lesen
Der damals 17-jährige Mailo erhält im Juli 2025 eine T-Zelltherapie gegen PRAME mit seinen gentechnisch veränderten Immunzellen. © privat

PRAME-T-Zelltherapie drängt metastasierten Nierentumor zurück

Aktuelles

Eine personalisierte T-Zelltherapie hat bei einem Jugendlichen mit weit fortgeschrittenem, therapieresistentem Nierentumor zu einem vollständigen Ansprechen geführt. Die Behandlung zielte auf das Tumorantigen PRAME. Eine klinische Studie für weitere Kinder und Jugendliche ist ab 2027 geplant.

Urologie

Sonstiges

Beitrag lesen
Aktuell warten in Deutschland 8.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Rund 250 Abgeordnete wollen deshalb eine Widerspruchslösung im Bundestag durchsetzen. © abuzar - stock.adobe.com

Bundestags-Gruppe beantragt Widerspruchslösung für Organspende

Berufspolitik

Rund 250 Abgeordnete mehrerer Fraktionen des Bundestags haben beantragt, eine Widerspruchslösung für die Organspende im Transplantationsgesetz zu verankern. Dann müssten Versicherte z.B. einer postmortalen Nierenspende widersprechen, um sie zu verhindern.

Urologie

Berufspolitik

Beitrag lesen