Jetzt machen Bundesärztekammer und Verband der Privaten Krankenversicherung Nägel mit Köpfen. Ein aktualisierter Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte liegt dem Bundesgesundheitsministerium vor. Dort formuliert man bereits den Referentenentwurf, der Anfang 2028 in Kraft treten soll. Das Update berücksichtigt medizinische Innovationen seit 2025.
Eine gewisse Zufriedenheit signalisieren die Äußerungen des Berufsverbands der Deutschen Urologie (BvDU). „Sollte die neue GOÄ umgesetzt werden, werden wir mit ihr arbeiten können und müssen“, stellte der saarländische BvDU-Landesvorsitzende Dr. Christoph Pönicke in der Mai-Ausgabe von Uro-News fest. Nach BvDU-Berechnungen würden für die urologischen Praxen positive Effekte und eine Honorarsteigerung erwartet, „wenn auch nicht in der gewünschten Höhe eines vollständigen Inflationsausgleichs“. Moderne Diagnostik- und Therapieverfahren, wie etwa die flexible Zystoskopie, die bislang nur unzureichend oder über Analogziffern abbrechenbar gewesen sei, würden nun als definierte Leistung erfasst.
„Ein zentraler Punkt der neuen GOA ist die Aufwertung der sprechenden Medizin. Patientenkontakte werden höher bewertet als bisher. Dies ist bei beratungsintensiven Entscheidungen, Aufklärungsgesprächen und langfristiger Betreuung chronisch Kranker, zum Beispiel in der Uroonkologie, besonders relevant“, unterstrich Dr. Pönicke. Allerdings entdeckte der saarländische Urologe auch weniger schöne Seiten der neuen Gebührenordnung.
Labor- und Röntgenleistungen werden bluten müssen
Für viel Unruhe hatten die Einschnitte bei Labor- und Röntgenleistungen gesorgt, die viele Urologinnen und Urologen in ihren eigenen Praxen erbringen. „Die Möglichkeit, die Leistungen mit variablen Steigerungsfaktoren zu gewichten, entfällt weitgehend. Stattdessen gibt es feste Gebühren und definierte Zuschläge – etwa für Zeitaufwand, Komplexität oder besondere Umstände wie palliative Betreuung“, berichtete Dr. Pönicke. Das sei für viele urologische Praxen aufgrund hoher Investitions- und Personalaufwände negativ. Je nach Schwerpunkt der urologischen Praxis können die Praxisinhaber die GOÄ-Begeisterung nicht nachvollziehen.
BÄK-Geschäftsführer lobt vernünftigen Kompromiss
„Sie kommt“, jubelte Ulrich Langenberg, Geschäftsführender Arzt der Bundesärztekammer, auf dem Hauptstadtkongress im Juni. „Wir empfangen positive Signale aus der Politik. Ein gemeinsamer Termin der BÄK und der PKV im Bundesgesundheitsministerium hat stattgefunden, um die neue GOÄ vorzustellen. Das BMG hat eine GOÄ-Arbeitsgruppe gebildet. Das IGES-Institut ist beauftragt, die Folgenabschätzung von BÄK und PKV zu evaluieren. Noch in diesem Jahr wird ein Referentenentwurf zur GOÄ vorgestellt“, berichtete Langenberg. Das Ziel sei es, die neue GOÄ am 1. Januar 2028 in Kraft treten zu lassen.
Die BÄK legt Wert darauf, dass eine staatliche Gebührenordnung für Ärzte existiere. „Eine GOÄ der Selbstverwaltung ist nicht unser Ziel“, stellte Langenberg klar. Seit 40 Jahren sei die GOÄ eine ungelöste Reformbaustelle im Gesundheitswesen. In der Neufassung steckten nun bereits wieder 20 Jahre Arbeit, die notwendig gewesen seien, weil die veraltete GOÄ ihre Funktion nicht mehr erfüllen könne. Dies führt zu hohem Streitpotenzial und Gutachteraufwand durch Analogbewertungen und Interpretationsspielräume. Bundesärztekammer und Private Krankenversicherung fordern daher eine rasche Umsetzung der GOÄ-Novelle, so Langenberg.
Bessere Honorierung für die Breite der Ärzteschaft
Mit der neuen Gebührenordnung für Ärzte sieht sich die BÄK im Besitz eines differenzierten, ärztlich erarbeiteten Leistungsverzeichnisses. „Unter dem Strich steht eine bessere Honorierung für die Breite der Ärzteschaft ohne Überforderung der Patienten. 2026 wurden nochmals die Auffassungen der Berufsverbände eingeholt, sodass medizinische Innovationen berücksichtigt werden konnten. Das PKV-Ausgabevolumen wird in den ersten drei Jahren um 13,2% oder 1,9 Milliarden Euro erhöht“, kommentierte Langenberg die neue GOÄ. Die neue Gebührenordnung schaffe Rechtssicherheit und Transparenz. „Es ist eine angemessene Bewertung der ärztlichen Zuwendung.“ Das duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung werde gestärkt. „Die Einigung zeigt die Gestaltungsfähigkeit der Partner in einem freiheitlichen Gesundheitssystem jenseits von Staat und GKV-System.“
Die Pluspunkte der neuen GOÄ sind aus BÄK-Sicht zahlreich. „Es gibt kein Budget in dieser neuen GOÄ, sodass neue Leistungen analog bewertet werden“, betonte der BÄK-Geschäftsführer. Ein Mechanismus sorge dafür, dass der Verordnungsgeber die GOÄ kontinuierlich an die Kostenentwicklung und den medizinischen Fortschritt anpassen könne.„Wir wollen niemehr in die Sackgasse einer völlig veralteten Gebührenordnung geraten. Prinzipiell bleibt die Analogbewertung für Innovationen durch den Arzt erhalten. Sie werden aber dann zügig durch die Gemeinsame Kommission zur Aufnahme in die GOÄ empfohlen. Der Verordnungsgeber vollzieht dann am Ende die Aufnahme in die GOÄ“, erklärte Langenberg den Innovations-Mechanismus.
Zuschläge ersetzen die Steigerungsfaktoren
„Es klingt ein wenig langweilig, aber ist sehr wichtig: Wir haben stabile Rahmenbedingungen. Die großen Koordinaten dieser GOÄ konnten auch auf das Labor und die wahlärztlichen Leistungen bezogen werden“, lobte Langenberg in Berlin. In der Welt der Privatliquidation werde es auch in der Zukunft keine Selektivverträge geben. Es werde in der Privatmedizin also keine Sonderverträge von Arztgruppen mit Krankenkassen geben. „Eine GOÄ gilt für alle.“
Das „Steigern“ bei Erschwernissen werde von der Breite der Ärzteschaft „wenig genutzt“, auch weil es begründungspflichtig und streitbehaftet sei, sagte Langenberg. Zirka 25% des Leistungsverzeichnisses bestehen aus rechtssicher absetzbaren Zuschlägen. Viele Leistungen seien zudem zeitgetaktet, sodass längere Dauer auch zu höherer Vergütung führe. In besonderen Fällen bleibe es für Ärzte möglich, Honorarvereinbarungen mit Patienten zu schließen.
Die Transkodierung von der gültigen GOÄ zum Entwurf der neuen GOÄ wurde über Jahre in enger Abstimmung mit den Berufsverbänden und Fachgesellschaften erarbeitet; diese Transkodierung ist Grundlage für die Folgenabschätzung. Populären Negativ-Einschätzungen erteilte der BÄK-Geschäftsführer eine Absage: „Die Folgenabschätzung für die neue Gebührenordnung ist schwierig. Ein Vergleich sollte nur für eine gesamte Praxis oder Abteilung gezogen werden; erst dann wird es verlässlicher. Am Ende braucht man das gesamte Mengengerüst für die Folgenabschätzung.“ Im ersten Quartal fanden zur weiteren Aktualisierung – eventuelle Fehler, medizinischer Fortschritt – 32 Fachgespräche mit ärztlichen Experten statt. Kürzlich fand dann die eingangs erwähnte Übergabe eines aktualisierten Entwurfs an das Bundesgesundheitsministerium statt.
Jahrzehntelange Stagnation soll nun zu Ende sein
Der Urologe Dr. Christoph Pönicke hebt die Aufwertung der sprechenden Medizin hervor. Aber auch der BvDU-Landeschef kritisiert die unzureichende Vergütung mancher apperativer und invasiver Leistungen und die Abwertung verschiedener Leistungen. Immerhin werde aber nun moderne uologische Diagnostik und Therapie Einzug in die urologische Privatmedizin halten. Dies bedeute für diese Leistungen auch weniger Interpretationsspielraum. Der BvDU-Landeschef verwies am Ende auf die größere Rechtssicherheit bei Konflikten mit den privaten Krankenversicherern und Beihilfestellen.
Unter dem Strich bleibt jedoch ein schaler Beigeschmack. Die neue GOÄ könnte schlechter, aber sicher auch besser sein.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Franz-Günter Runkel, Chefreporter UroForum
Bildunterschrift: Der saarländische BvDU-Landesvorsitzende Dr. Christoph Pönicke (r.) räumt GOÄ-Verluste für apparative und Labor-Praxen ein, glaubt aber trotzdem an Honorarsteigerungen durch mehr Gespräche. © privat/Urologisches Zentrum Neunkirchen und Ulrich Langenberg (l.), Geschäftsführender Arzt der Bundesärztekammer, hebt den Verzicht auf Sonderverträge in der Privatmedizin hervor. © Runkel





